Ferienwohnung Nr. 1 - Wohnen

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Ferienwohnung Nr. 1 - Bad

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Ferienwohnung Nr. 2 - Wohnen

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Ferienwohnung Nr. 14 - Schlafen

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Herzlich Willkommen

Familie Vorderegger
A-5742 Wald im Pinzgau 74
Tel: +43 (0)6565 8221
Mail: info@vorderegger.com

Auszeit nehmen - zum Beispiel beim Schifahren!

Deutschland stuft Österreich seit 16.01.2022 als "Hochrisikogebiet" ein.

Das heißt, dass geimpfte und genesene Personen weiterhin Ihren Urlaub in Österreich ohne Quarantäne genießen können.

Nach einem Aufenthalt in Österreich müssen Reiserückkehrer nach Deutschland seit 16. Jänner 2022 die folgenden Maßnahmen einhalten:

  •  ALLE Personen (unabhängig vom Alter) müssen sich vor der Rückreise nach Deutschland online registrierenDigitale Einreiseanmeldung
  • Alle Personen ab 6 Jahren benötigen für die Rückreise nach Deutschland aus Österreich einen 3G-Nachweis
    • Geimpft
    • Genesen (3 Monate)
    • Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (Gültigkeit jeweils 48 Stunden) 

Quarantänebestimmungen:

  • Keine Quarantänepflicht für geimpfte und genesene Personen: Hierfür ist vor der Rückreise das Impf- oder Genesenenzertifikat über das Einreiseportal hochzuladen. Liegt kein 2G-Nachweis vor, muss die betreffende Person bis zur Vorlage eines Nachweises ebenso eine Quarantäne antreten.
  • Quarantänepflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen (Personen ohne 2G-Nachweis): Beendigung der Quarantäne frühestens nach fünf Tagen nach der Einreise möglich (Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt) 
  • Automatische Quarantänepflicht für Kinder unter 6 Jahren: Kinder unter 6 Jahren benötigen für die Rückreise keinen 3G-Nachweis, müssen allerdings automatisch für fünf Tage nach der Einreise aus Österreich eine Quarantäne antreten. Im Gegensatz zu ungeimpften / nicht-genesenen Personen über 6 Jahren, endet die Quarantäne bei den unter 6 Jahren automatisch nach fünf Tagen. Ein gesondertes Freitesten ist hier nicht erforderlich.

 Befreiung vom 2G-Nachweis:

Folgende Personen sind von der Vorlage eines 2G-Nachweises befreit:

  • Schwangere
  • Personen, bei denen eine Impfung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen würde

In diesem Fall ist ein ständiger negativer PCR-Test (Gültigkeit ab Probenabnahme 72 Stunden) zusätzlich zum ärztlichen Attest über einen der beiden oben genannten Gründe vorzulegen. Zusammengefasst: die betroffenen Personen müssen alle zwei Tage einen PCR-Test abgeben, um die Erfordernisse des ständig negativen Nachweises zu erfüllen.

Wie soeben bekanntgegeben wurde, gelten die Niederlande ab 24.01. nicht mehr als "Virusvariantengebiet" - dies bedeutet, dass ein 2G-Plus-Nachweis für die Einreise nach Österreich ausreicht.

Ihre Familie Vorderegger

 

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